Im heutigen Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages wurde ein Antrag der SPÖ zur Modernisierung von Volksbegehren behandelt. Ziel des Vorstoßes ist es, das Landesvolksabstimmungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Volksbegehren künftig auch digital unterzeichnet werden können. Für SPÖ-Klubobmann Mario Leiter ein längst überfälliger Schritt: „Das Ziel ist klar: Wir wollen den Zugang zu direkter Demokratie erleichtern und an die Lebensrealität der Menschen anpassen. Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2026 ein Volksbegehren nur auf Papier und vor Ort in den Gemeindestuben unterstützen können.“
Angriff auf Bürgerbeteiligung
Statt diese sinnvolle Maßnahme zur Digitalisierung der Volksbegehren mitzutragen, haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den Antrag abgelehnt und eine Ausschussvorlage eingebracht, die jedoch gänzlich an der ursprünglichen Forderung der SPÖ nach einfacherem Zugang zu direkter Demokratie vorbeizielt. „Was Schwarz-Blau hier vorlegen, ist ein Frontalangriff auf die Bürgerbeteiligung. Anstatt Hürden abzubauen, werden neue geschaffen. An einem niederschwelligen Zugang für mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger haben Landeshauptmann Wallner und Statthalter Bitschi offenbar kein Interesse“, kritisiert Leiter. Vom politischen Willen zur Entbürokratisierung fehle hier jede Spur, so Leiter. Im Gegenteil, die von Schwarz-Blau vorgeschlagene Regelung führe vielmehr dazu, dass die Einleitung und Unterstützung von Volksbegehren durch bürokratische Vorgaben erschwert werde, so der SPÖ-Klubobmann: „Mit diesem Angriff auf die direkte Demokratie wird Bürgerbeteiligung bewusst zurückgedrängt.“
Schwarz-Blau wollen Einschränkung und Verschärfung
Bislang ist es in Vorarlberg möglich, dass Landesvolksbegehren auch außerhalb des Gemeindeamts unterschrieben werden können. Das ermöglicht eine Unterstützung auch abseits der Öffnungszeiten und erlaubt insbesondere in kleinen Gemeinden eine anonymere Art und Weise der Unterschrift. ÖVP und FPÖ wollen nun die Abschaffung dieser Möglichkeit prüfen. Auch möchten die Regierungsparteien die Hürden für die Einleitung eines Volksbegehrens deutlich erhöhen und sich dabei an der Bundesregelung orientieren. Auf Wunsch von ÖVP und FPÖ soll zudem noch geprüft werden, ob der Umfang möglicher Volksbegehren eingeschränkt werden kann. Bislang können sowohl Angelegenheiten der Gesetzgebung als auch der Verwaltung einem Volksbegehren unterzogen werden, Schwarz-Blau denkt auch hier über eine Verschärfung nach. Das eigentliche Anliegen der SPÖ, die Möglichkeit der digitalen Unterstützung von Landesvolksbegehren, verwässern die Regierungsparteien mit ihrer Ausschussvorlage hingegen massiv. So soll lediglich geprüft werden, wie hoch der Aufwand für eine entsprechende Umstellung wäre.
ÖVP und FPÖ wollen Spielregeln im Eigeninteresse ändern
Der SPÖ-Klubobmann ortet hinter dem Vorgehen der Regierungsparteien ausschließlich politische Motive: „Offensichtlich fühlt sich die schwarz-blaue Landesregierung durch das derzeit laufende Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation in Dornbirn derart unter Druck gesetzt, dass sie nun versucht, die Spielregeln im Eigeninteresse zu ändern.“ Für Leiter ist das demokratiepolitisch höchst bedenklich. „Die direkte Demokratie darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass Bürgerinnen und Bürger mehr Mitsprache, mehr Transparenz und einen einfachen Zugang zu demokratischen Instrumenten bekommen“, so Mario Leiter abschließend.