Asbest stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Fasern können bei Freisetzung eingeatmet werden und schwere Erkrankungen verursachen. Problematisch ist dabei vor allem, dass Asbest in vielen älteren Gebäuden und technischen Anlagen verbaut wurde und Belastungen oft erst bei Sanierungen, Umbauten oder Beschädigungen sichtbar werden. Die SPÖ Vorarlberg hat daher eine Landtagsanfrage eingebracht, um Klarheit über den aktuellen Stand von Asbest in Gebäuden und Infrastrukturen des Landes sowie der Gemeinden zu erhalten.
Fokus auf öffentliche Gebäude und sensible Bereiche
Im Fokus stehen dabei insbesondere Bereiche, in denen sich regelmäßig Menschen aufhalten, etwa Schulen, Turnhallen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude. „Asbest wurde über viele Jahre hinweg in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, etwa in Lüftungsanlagen, Abgasleitungen oder auch in Leitungsinfrastruktur. Deshalb ist es notwendig, einen vollständigen Überblick über den aktuellen Bestand zu haben“, sagt SPÖ-Umweltsprecher Reinhold Einwallner.
Breite Betrachtung von Gebäuden und Infrastruktur
Die Anfrage thematisiert sowohl Gebäude als auch technische Infrastruktur. Neben Landesgebäuden werden auch Einrichtungen der Gemeinden sowie Leitungsnetze, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung, berücksichtigt. „Uns geht es darum zu wissen, wo Asbest heute noch vorhanden ist, wie die Situation bewertet wird und welche Maßnahmen gesetzt wurden oder geplant sind“, so Einwallner.
Sanierungen und strategischer Umgang
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Stand der Sanierungen sowie auf möglichen Strategien für den weiteren Umgang mit asbesthaltigen Materialien. „Gerade bei älteren Beständen stellt sich die Frage, ob Sanierungen systematisch erfolgen oder nur im Anlassfall. Auch dazu braucht es eine klare Datengrundlage“, betont Einwallner.
Transparenz und Information
Abgefragt wird zudem, wie die Bevölkerung sowie Nutzerinnen und Nutzer betroffener Gebäude über mögliche Belastungen informiert werden und wie mit asbesthaltigem Material bei Rückbau und Entsorgung umgegangen wird. „Eine sachliche und vollständige Aufarbeitung ist die Grundlage für weitere Entscheidungen im Umgang mit diesen Altlasten“, hält Einwallner abschließend fest. Die Anfrage muss innerhalb von drei Wochen beantwortet werden.