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Keine Heranziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs zur Pflegefinanzierung

22. September 2025

Leiter: „Sonderzahlung darf nicht für Pflegefinanzierung herangezogen werden“

22. September 2025

Leiter: „Sonderzahlung darf nicht für Pflegefinanzierung herangezogen werden“

Der 13. und 14. Pensionsbezug ermöglicht es gerade Menschen mit niedriger Pension, sich kleine persönliche Freiheiten, wie etwa einen Besuch beim Friseur oder im Kaffeehaus sowie Geschenke an Enkelkinder, zu leisten. „Für viele Seniorinnen und Senioren ist der 13. und 14. Pensionsbezug weit mehr als nur ein zusätzlicher Geldbetrag. Er bedeutet für sie auch Lebensqualität und ein Stück Würde und Selbstbestimmung“, betont SPÖ-Klubobmann Mario Leiter. In einem Antrag fordert die SPÖ daher, dass der 13. und 14. Pensionsbezug auch weiterhin nicht zur Pflegefinanzierung herangezogen werden sollen.

Finanziellen Spielraum erhalten

Schon jetzt müssten Menschen in Pflegeheimen rund 80 Prozent ihrer Pension für die Kosten der Unterbringung aufwenden, so Leiter. „Nur ein kleiner Teil bleibt ihnen damit zur freien Verfügung. Wenn diese Sonderzahlungen nun auch noch gestrichen oder gar für die Pflegefinanzierung zweckentfremdet werden, haben die Betroffenen praktisch keinen finanziellen Spielraum mehr“, verdeutlicht der SPÖ-Klubobmann.

13. und 14. Pensionsbezug nicht antasten

Für Mario Leiter stehe daher außer Frage, dass der 13. und 14. Pensionsbezug nicht angetastet werden darf: „Wer ein Leben lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, verdient im Alter eine respektvolle und soziale Behandlung. Zusätzliche finanzielle Belastungen sind dabei fehl am Platz“, so Leiter abschließend.

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