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Bregenz am 11.3.2026 Vorarlberger Landtagssitzung

Was wurde aus dem Bekenntnis zum Bahnausbau im Unteren Rheintal?

15. Juli 2026

15. Juli 2026

Hinsichtlich des Bahnausbaus im Unteren Rheintal und speziell entlang des Bodenseeufers konnten parteiübergreifend viele Etappenziele erreicht werden. Das jahrelange beharrliche Engagement vieler Bürger:innen, Bürgermeister:innen und Interessensvertretungen mündete schließlich im fraktionsübergreifenden Antrag „Bekenntnis zum Bahnausbau im Unteren Rheintal“, Beilage 167/2023, der im Jahr 2024 einstimmig vom Vorarlberger Landtag an genommen wurde. Der Entschließungstext lautet:

In Hinsicht auf den Bahntrassenausbau im Großraum Bregenz bekennt sich der Vorarlberger Landtag aufbauend auf der einstimmigen Entschließung vom 15. Dezember 2022 (Beilage 155/2022) zu einem ergebnisoffenen Prozess zur Findung der Best-Variante. Zielvorstellung ist, dass im dicht besiedelten Raum und entlang des Bodenseeufers keine oberirdische Gleiszulegung erfolgt. Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, den Start der Arbeitsgruppe zur Findung der Best-Variante aktiv voranzutreiben.

Nach der Beschlussfassung wurde es relativ ruhig um den Bahnausbau im unteren Rheintal. Das Bekenntnis „Kein oberirdischer Gleisausbau im unteren Rheintal“ ist geblieben. Im Oktober 2024 bekräftigten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marko Tittler den Prozess: „Die Entwicklung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Lösung für den Bahnausbau im Unteren Rheintal wird eines der zentralen Projekte der kommenden Jahre sein“. Schließlich wurde knapp ein Jahr nach Beschlussfassung in einer Presseaussendung des Landes verkündet, dass als nächster Schritt der „Startschuss der Arbeitsgruppe für den ergebnisoffenen Prozess zur Findung der Best-Variante“ erfolgt. Weiters heißt es: „Hierzu wurde bereits die Einladung für eine Auftaktsitzung im November an die beteiligten Gemeinden versandt, bei dem die Eckpunkte des Prozesses sowie der Zeitplan für die nächsten Schritte festgelegt werden. Ziel ist es, ein von allen Beteiligten breit getragenes Ergebnis unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Gemeinden und des Landes zu erreichen.“

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