

Die SPÖ fordert in einem Antrag eine Reform des parlamentarischen Interpellationsrechts im Vorarlberger Landtag. Ziel ist es, künftig auch schriftliche Anfragen an den Landtagspräsidenten zu ermöglichen – nach dem Vorbild zur bereits geltenden Praxis im österreichischen Nationalrat sowie in mehreren Bundesländern. „Es geht nicht dabei um Misstrauen, sondern um ein demokratisches Selbstverständnis, das im Landtag gelebt werden soll. Ein selbstbewusster Landtag, der für Transparenz und demokratische Werte eintritt, darf sich dabei der eigenen parlamentarischen Kontrolle nicht verwehren“, so der SPÖ-Landtagsabgeordnete und Kontrollsprecher Reinhold Einwallner.
Demokratiepolitisches Defizit im Landtag
Aktuell erlaubt die Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages parlamentarische Anfragen nur an die Mitglieder der Landesregierung. Der Landtagspräsident hingegen ist von dieser Kontrollmöglichkeit ausgenommen, und das obwohl ihm ein eigener Geschäftsbereich und eine Geschäftsstelle unterstellt sind, betont Einwallner: „Es ist ein demokratiepolitisches Defizit, dass Landtagsabgeordnete derzeit keine offiziellen Anfragen an den Präsidenten des Landtags richten dürfen. Kontrolle darf nicht dort aufhören, wo sie unbequem wird.“ Der SPÖ-LAndtagsabgeordnete verweist in dieser Sache auch auf die Handhabung in anderen Bundesländern: „In Salzburg, der Steiermark, dem Burgenland und Kärnten ist dieses Recht längst Realität – ohne Missbrauch, aber mit einem klaren Bekenntnis zu Transparenz und parlamentarischer Kontrolle.“