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Mario Leiter: Direkte Demokratie darf kein Elitenprojekt sein

14.01.2026

Landesregierung muss Bürgerbeteiligung garantieren.

Landesregierung muss Bürgerbeteiligung garantieren.

Für SPÖ-Klubobmann Mario Leiter ist klar, dass der Zugang zu direkter Demokratie in Vorarlberg so einfach wie möglich sein muss. Angesichts der Ablehnung einer Volksbefragung zur Zukunft der Geburtshilfe in Dornbirn durch die Landeswahlbehörde richtet er nun eine Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner. Darin möchte er wissen, wie groß die Hürden für Bürgerinnen und Bürger sind, direktdemokratische Möglichkeiten wie eine Volksbefragung in Anspruch zu nehmen. „Direkte Demokratie darf kein Projekt sein, das nur einer Elite zur Verfügung steht – sondern allen“, so Leiter.

Hürden des Verfassungsgerichtshofs sind hoch

Die Landeswahlbehörde hat einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zur Zukunft der Geburtshilfe in Dornbirn abgelehnt. Begründet wurde dies mit der mangelnden Bestimmtheit der Fragestellung im Lichte der strengen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Ein in den Medien zitierter Verfassungsexperte bestätigt zwar die rechtliche Nachvollziehbarkeit der Entscheidung, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Hürden des Verfassungsgerichtshofs für direkte Demokratie sehr hoch sind und diese damit faktisch erschwert wird.

Direkte Demokratie muss auch ohne JUS-Studium möglich sein

Für SPÖ Klubobmann Mario Leiter wirft dieser Fall grundlegende Fragen auf. „Wenn selbst engagierte Bürgerinitiativen, die ihre Fragen mit Experten abstimmen, an formalen Hürden scheitern, dann ist direkte Demokratie in der Praxis nicht mehr für alle zugänglich“, so Leiter. „Demokratische Mitbestimmung darf aber kein Instrument nur für juristisch geschulte oder akademisch ausgebildete Menschen sein.“

Anfrage soll Klarheit bringen

Vor diesem Hintergrund bringt Leiter eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung ein. Darin will er unter anderem klären, wie viele Anträge auf Volksbefragungen in den vergangenen zehn Jahren eingebracht und abgelehnt wurden, aus welchen Gründen Ablehnungen erfolgten und welche rechtlichen Prüfkriterien die Landeswahlbehörde konkret anwendet. Der Landeshauptmann muss die Anfrage innerhalb von drei Wochen beantworten.

Direkte Demokratie lebt vom Mitmachen

„Rechtssicherheit ist wichtig, aber sie darf nicht dazu führen, dass Beteiligung faktisch verunmöglicht wird“, so Leiter abschließend. „Wer Bürgerbeteiligung ernst meint, muss sie auch ermöglichen. Direkte Demokratie lebt davon, dass alle mitmachen können, unabhängig von Ausbildung oder juristischem Hintergrund.“

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