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Leiter fordert Baurechtsamnestie für Maisäßgebäude – ÖVP und FPÖ blockieren

25.06.2025

SPÖ-Antrag zu Gesetzesnovellierung wurde erneut vertagt

SPÖ-Antrag zu Gesetzesnovellierung wurde erneut vertagt

Im heutigen Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages wurde der bereits einmal vertagte Antrag der SPÖ auf eine gesetzliche Neuregelung zur Errichtung von Maisäßgebäuden erneut vertagt. Der Antrag zielte auf konkrete Änderungen im derzeit geltenden Raumplanungsgesetz ab. Die SPÖ möchte zahlreiche betroffene Eigentümer davor zu schützen, ihre Maisäßgebäude wegen fehlerhaften Behördenvorgängen in der Vergangenheit abreißen zu müssen. SPÖ-Klubobmann Mario Leiter will hierfür eine Baurechtsamnestie, um auch notwendig gewordene Neuerrichtungen im Einklang mit der heimischen Natur- und Kulturlandschaft zu ermöglichen.

Gesetzeslage muss geändert werden

„Dass unser Antrag ein weiteres Mal vertagt wurde, ist enttäuschend. Insbesondere für all jene Menschen, die seit Jahren im Unklaren über ihre baulichen Möglichkeiten sind“, sagt Leiter. Von Seiten der Landesregierung stellte man heute im Zuge der Diskussion immerhin in Aussicht, dass man sich der Sache annehmen werde. Landesrat Tittler signalisierte, dass die im SPÖ-Antrag angeführte Problematik im Zuge der anstehenden Novellierung des Raumplanungsgesetzes ebenfalls thematisiert wird. „Die rechtliche Situation ist in einigen konkreten Fällen für die Betroffenen unzumutbar. Im Schlimmsten Fall droht der Abrissbescheid. Das muss rasch geklärt werden, damit die betroffenen Eigentümer vor den daraus entstehenden finanziellen Schäden geschützt werden“, betont Leiter.

Erhalt von kulturell bedeutender Bautradition sichern

Die SPÖ will mit ihrer Forderung den Erhalt des kulturell und landschaftlich bedeutenden Maisäß-Wesens in Vorarlberg für die Zukunft sicherstellen, betont Mario Leiter: „Es geht hier nicht darum, wildes Bauen zu erleichtern, sondern auf lange Sicht eine urtypische Bau- und Nutzungstradition, die für die Identität unserer Region eine große Rolle spielt, zu erhalten.“ Eine gesetzliche Neuregelung brächte daher nicht nur eine rechtliche Absicherung für unzählige Eigentümer im Land, sondern wäre auch ein Bekenntnis zur Stärkung des ländlichen Raums und der regionalen Wertschöpfung, so Leiter abschließend.

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