

Die Vorarlberger Landesregierung hat im Rahmen ihrer letzten Regierungssitzung beschlossen, für den Neubau des Gemeindezentrums in Lech Bedarfszuweisungen in der Höhe von über 5,1 Millionen Euro zu bewilligen. Damit wurden die in den Bedarfszuweisungsrichtlinien vorgesehenen Baukostenobergrenzen deutlich überschritten. Allein die Sonderkosten für Baugrundsicherung und Tiefbau belaufen sich auf rund 3,8 Millionen Euro, die zusätzlich anerkannt wurden. Der SPÖ-Landtagsabgeordnete und Kontrollsprecher Reinhold Einwallner sagt dazu: „Andere Gemeinden kämpfen ums Überleben, Lech wird hingegen mit Millionenbeträgen ausgestattet. Gerade in Zeiten knapper Budgets ist hier das Vorgehen der schwarz-blauen Landesregierung nicht nachvollziehbar.“ Die SPÖ hat daher heute eine umfangreiche Anfrage an Landeshautmann Wallner eingebracht.
Einsparungen im Sozialbereich, Geld für Lechwelten
„Während zahlreiche Vorarlberger Gemeinden nicht wissen, wie sie Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder soziale Einrichtungen finanzieren sollen, erhält die Gemeinde Lech für ihr neues Gemeindezentrum Bedarfszuweisungen in Millionenhöhe. Da fragt man sich schon, wie so etwas möglich ist“, so Reinhold Einwallner. Er möchte daher in einer Anfrage an den Landeshauptmann wissen, warum im Fall der Lechwelten sämtliche Richtlinien außer Kraft gesetzt wurden und auf welcher Grundlage Sonderkosten anerkannt wurden. „Wir wollen auch wissen, ob geprüft wurde, ob Lech nicht selbst einen höheren Eigenanteil hätte leisten können und ob über eine mögliche Redimensionierung des Projekts gesprochen wurde. Denn: Es ist schon zynisch, wenn hier fast der gleiche Betrag, der heuer vom Land bei sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderungen eingespart wurde, anscheinend problemlos für ein Prestigeprojekt am Arlberg freigemacht wird“, stellt Einwallner klar.
Keine Sonderbehandlung für einzelne Gemeinden
Zentral ist für den SPÖ-Kontrollsprecher auch die Frage, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass alle Gemeinden im Land bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen gleichbehandelt werden. „Es braucht hier klare Regeln, die für alle gelten. Es kann nicht sein, dass es eine Gemeinde auf Kosten aller anderen eine Sonderbehandlung erhält“, betont Einwallner abschließend.