

„Es ist bedauerlich, dass ÖVP und FPÖ unseren Antrag mit der absurden Begründung ablehnen, ein Anfragerecht an den Landtagspräsidenten wäre ihm gegenüber eine Unterstellung“, gibt SPÖ-Landtagsabgeordneter Reinhold Einwallner zu bedenken. Die SPÖ wollte mit der beantragten Änderung der Geschäftsordnung sicherstellen, dass Landtagsabgeordnete auch den Präsidenten zu Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches befragen können. Derzeit ist dieses Recht ausschließlich auf Fragen an Regierungsmitglieder beschränkt. „Transparenz und Kontrolle dürfen nicht dort enden, wo es für ÖVP und FPÖ unbequem wird“, so Einwallner.
Vier Bundesländer und der Bund zeigen, wie es geht
Einwallner verweist darauf, dass es in Österreich bereits zahlreiche Vorbilder in dieser Sache gibt: „Im Nationalrat, im Bundesrat sowie in den Landtagen von Burgenland, Kärnten, Salzburg und der Steiermark existiert dieses Anfragerecht bereits. Dort hat es sich bestens bewährt und unterstreicht das Selbstbewusstsein der Parlamente.“ ÖVP und FPÖ wollen offenbar, dass Vorarlberg hier weiterhin zur intransparenten Hälfte aller Landtage in Österreich gehört, so der SPÖ-Kontrollsprecher.
Selbstbewusster Landtag braucht umfassende Kontrollrechte
Die Kontrollfunktion des Landtags sei für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar, betont Einwallner: „Ein selbstbewusster Landtag muss auch bereit sein, die eigenen Organe der Kontrolle durch die Abgeordneten zu unterziehen. Alles andere schwächt das Vertrauen in die Institutionen.“ Der Antrag wird in der Landtagssitzung am 3. Juli erneut auf der Tagesordnung stehen.