Die SPÖ Vorarlberg hat im Vorarlberger Landtag eine neue parlamentarische Anfrage zur sogenannten „fiktiven Archivierung“ von E-Mails eingebracht. Hintergrund ist die Beantwortung einer früheren Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner, in der zentrale rechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Klubobmann Mario Leiter fordert nun Aufklärung über die gesetzlichen Grundlagen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse und volle Transparenz.
Worum es geht
Ausgangspunkt ist die Frage, warum bestimmte E-Mails mit Bezug zum Wirtschaftsbund nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen sollen. Der Landeshauptmann vertritt dazu die Rechtsansicht, dass diese Mails rechtlich als archiviert gelten, obwohl sie technisch nicht vom Landesarchiv übernommen wurden. Damit kommen nicht die Transparenzregeln des Informationsfreiheitsgesetzes zur Anwendung, sondern die deutlich restriktiveren Bestimmungen des Archivrechts.„Für die Öffentlichkeit ist entscheidend: Diese Unterlagen existieren, sie liegen aber außerhalb jeder Einsicht. Genau das ist der Kern des Problems“, erklärt Leiter.
Antwort lässt zentrale Punkte offen
In seiner Anfragebeantwortung nennt der Landeshauptmann keine konkrete gesetzliche Bestimmung, die diese Vorgangsweise eindeutig deckt. Offen bleibt auch, wer diese Rechtsansicht festgelegt hat, seit wann sie gilt und nach welchen Kriterien entschieden wird, welche Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich sind und welche nicht. „Wenn Dokumente faktisch nicht archiviert sind, aber rechtlich einfach dazu erklärt werden, dann ist das keine technische Frage mehr, sondern eine politische. Und die muss begründet werden“, so Leiter.
Neue Anfrage im Landtag
Weil diese Fragen unbeantwortet geblieben sind, hat die SPÖ gestern direkt in der Landtagssitzung eine neue, weiterführende Anfrage eingebracht. Darin verlangt Leiter unter anderem:
„Der Landtag ist kein Ort für rechtliche Nebelgranaten. Wer Gesetze anwendet, muss erklären können, warum und auf welcher Grundlage“, betont Leiter.
SPÖ pocht auf Transparenz
Für die SPÖ ist klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen wurde, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Konstruktionen, mit denen Unterlagen der öffentlichen Kontrolle entzogen werden, widersprechen diesem Grundgedanken. „Transparenz darf keine Frage von juristischen Spitzfindigkeiten sein. Der Landeshauptmann ist jetzt am Zug, für Klarheit zu sorgen und die offenen Fragen vollständig zu beantworten“, stellt Leiter abschließend klar.