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SPÖ fordert Baurecht-Amnestie für Maisäß-Gebäude

07.03.2025

Leiter: „Untragbare Rechtsunsicherheit beenden und betroffene Eigentümer entlasten“

Leiter: „Untragbare Rechtsunsicherheit beenden und betroffene Eigentümer entlasten“

Monatelang beschäftigte ein Maisäß im Montafon die Vorarlberger Justiz. Im Februar dieses Jahres hatte das Landesverwaltungsgericht schließlich entschieden, dass der Umbau des Gebäudes rechtswidrig war und es nach 50 Jahren abgerissen werden muss. „Dieses Urteil zeigt erneut die massiven baurechtlichen Unsicherheiten auf, die es hinsichtlich Maisäß-Gebäuden immer noch gibt und die für die Eigentümer:innen immense finanzielle Schäden mit sich bringen können“, erklärt der SPÖ-Klubobmann Mario Leiter. Das besagte Maisäß im Montafon sei bei weitem kein Einzelfall, stellt er klar. Die SPÖ fordert daher eine entsprechende Baurecht-Amnestie für diese Gebäude.

Abrissbescheid erfolgt oftmals erst nach Jahrzehnten

„Es kann nicht sein, dass Menschen zuerst Jahrzehnte lang auf einen Baubescheid warten, dann hohe Investitionen tätigen und schließlich mit einem Abrissbescheid konfrontiert werden“, kritisiert Mario Leiter. Zumal die Eigentümerinnen und Eigentümer in dieser Zeit laufend Abgaben an die Gemeinden entrichten würden, so der SPÖ-Klubobmann: „Diese Situation ist untragbar und muss dringend geklärt werden.“

Rechtssicherheit schaffen und Kulturgut erhalten

Mario Leiter hat deshalb nicht nur bereits einen Antrag im Landtag eingebracht, sondern auch konkrete Vorschläge an den zuständigen Landesrat Tittler übermittelt, um eine Baurecht-Amnestie für die betroffenen Maisäß-Gebäude und Riedhütten zu erwirken. „Das Land muss in diesen Fällen für rechtliche Klarheit sorgen und eine gesetzliche Lösung schaffen, damit weitere Abrisse verhindert werden“, betont der SPÖ-Klubobmann. Erklärtes Ziel sei es, für bereits erfolgte Umbauten und Erweiterungen, die seit Jahrzehnten Bestand haben und für die Abgaben geleistet wurden, eine rechtliche Absicherung zu erreichen, so Leiter. „Es geht dabei nicht nur um den Erhalt einzelner Gebäude, sondern um die Bewahrung eines wichtigen Kulturguts und um eine gerechte Behandlung der Betroffenen“, so Mario Leiter abschließend.

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