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(c) Eva Rauch

Vorarlberg Kodex: Landesregierung riskiert Verfassungsbruch

04.07.2025

SPÖ ortet Zwangsarbeit und sieht EMRK verletzt

SPÖ ortet Zwangsarbeit und sieht EMRK verletzt

In der Juli-Sitzung des Vorarlberger Landtags haben ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Oppositionsparteien eine wesentliche Änderung des Sozialleistungsgesetzes beschlossen. Der sogenannte „Vorarlberg Kodex“ verknüpft den Zugang zu Sozialleistungen künftig mit der Bereitschaft zur Teilnahme an sogenannten integrationsfördernden Maßnahmen – darunter fällt auch der „Einsatz der eigenen Arbeitskraft“. Eine rechtliche Analyse des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt kommt jedoch zu einem klaren Befund: Diese Regelung könnte gegen Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit Verfassungsrecht verstoßen, der Zwangs- und Pflichtarbeit verbietet. „Wenn der Verfassungsdienst vor Verfassungsbruch wegen Zwangsarbeit warnt und die Landesregierung das ignoriert, überschreiten ÖVP und FPÖ eine rote Linie“, stellt SPÖ-Klubobmann Mario Leiter klar.

Bedenken des Bundeskanzleramtes werden ignoriert

Trotz der fundierten Einwände des Verfassungsdienstes hat die Landesregierung den Gesetzestext nicht angepasst. Die Stellungnahme des BKA legt dar, dass die Kodex-Vereinbarung aufgrund fehlender Wahlfreiheit und unklarer Tätigkeiten faktisch zu Zwangsarbeit führen kann. „Die Betroffenen unterschreiben nicht freiwillig, sondern weil sie sonst finanzielle Einbußen fürchten müssen. Das ist kein Anreiz, das ist Druck“, gibt Leiter zu bedenken. Der Hinweis der Regierung, dass lediglich das Taschengeld um 20 Euro gekürzt werde, ändert laut SPÖ nichts am menschenrechtlichen Problem.

Gesetz im Eiltempo durchgepeitscht

Noch gravierender als der Inhalt sei die Art und Weise des Beschlusses: „Ein Gesetz mit potenziell verfassungswidrigem Inhalt wird im Eilverfahren und ohne Ausschussberatung beschlossen – das ist institutionelle Arroganz. Wir wurden im Präsidium am Montag darüber informiert, dass ÖVP und FPÖ den Antrag ohne Vorberatung behandeln lassen wollen. Zu diesem Zeitpunkt lag die fertige Regierungsvorlage noch nicht einmal vor – die wurde uns Abgeordneten erst wenige Stunden vor Beginn der Landtagssitzung zugesendet“, so Leiter. Es sei ein Tabubruch im Vorarlberger Landtag, ein derart tiefgreifendes und auch noch potenziell verfassungsfeindliches Gesetz im Eilverfahren durchpeitschen.

SPÖ prüft Kontrolle durch Verfassungsgerichtshof

Die SPÖ prüft daher einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof. Das bedeutet, dass das Gesetz vom VfGH daraufhin überprüft wird, ob damit Verfassungsrecht gebrochen wird. Ermöglicht wird das durch Artikel 140 Abs 1 Z 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 39 der Vorarlberger Landesverfassung. Ein derartiger Antrag setzt allerdings die Unterstützung von mindestens 12 der 36 Abgeordneten im Vorarlberger Landtag voraus. SPÖ, Grüne und NEOS haben gemeinsam 10 Abgeordnete. „Wer sich sicher ist, dass das Gesetz verfassungskonform ist, soll sich einer rechtlichen Prüfung nicht verweigern“, sagt Leiter und fordert ÖVP und FPÖ auf, das Verfahren zu ermöglichen.