Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das „SPÖ Vorarlberg TV Gewinnspiel 2024“

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

1.1. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am „SPÖ Vorarlberg TV Gewinnspiel 2024“ (in weiterer Folge „das Gewinnspiel“) der SPÖ Vorarlberg, St. Anna Straße 1, 6900 Bregenz (in weiterer Folge „SPÖ Vorarlberg“) sowie die Verarbeitung der von den Teilnehmer:innen mitgeteilten personenbezogenen Daten durch die SPÖ Vorarlberg.

1.2. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen (in weiterer Folge „TNB“). Dies gilt ebenso für Änderungen der TNB (siehe Punkt 4.).

1.3. Teilnehmer:innen, die die TNB nicht einhalten, etwa indem sie ungültige (nicht vollständig ausgefüllte) Teilnahmekarten abgeben, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

2. Teilnahmeschluss und Voraussetzungen der Teilnahme

2.1. Das Gewinnspiel findet im Rahmen der Herbstmesse vom 04. bis 08. September 2024 im Messequartier Dornbirn statt.

2.2. Die Teilnahme ist kostenlos.

2.3. Am Gewinnspiel können nur Personen teilnehmen, die ihr 16. Lebensjahr am Tag der Teilnahme bereits vollendet haben. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer:innen, diese Voraussetzung zu erfüllen.

2.4. Neben den unter Punkt 2.3. von der Teilnahme ausgeschlossenen Personen, ist es folgenden Personen nicht gestattet, am Gewinnspiel teilzunehmen:

a) Mitglieder der SPÖ Vorarlberg sowie Mitarbeiter:innen der Landesgeschäftsstelle der SPÖ Vorarlberg

b) Personen, die für Kooperationspartner:innen, Agenturen oder sonstige Unternehmen arbeiten, die mit der Organisation, Planung und/oder Durchführung des Gewinnspiels betraut sind

3. Teilnahme, Gewinne und Durchführung des Gewinnspiels

3.1. Beim Besuch des Messestandes der SPÖ Vorarlberg auf der Herbstmesse 2024 im Messequartier Dornbirn erhalten die Teilnehmer:innen jeweils eine Teilnahmekarte. Die Teilnahmekarte muss vollständig ausgefüllt und in die Gewinnbox am Messestand geworfen werden.

3.2. Unter allen Teilnehmer:innen wird im Anschluss der Smart TV durch Ziehung verlost.

3.3. Die Gewinner:innen werden per E-Mail kontaktiert und der Smart TV wird von der SPÖ Vorarlberg übergeben.

3.4. Können Gewinner:innen innerhalb von zwei Wochen ab der Ziehung nicht erreicht werden, wird der Gewinn neu gezogen und an eine:n andere:b Teilnehmer:in vergeben.

3.5. Die Abgeltung des Gewinns in bar, in anderen Sachwerten oder die Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Gewinn darf nicht verkauft oder übertragen werden.

3.6. Sofern von Teilnehmer:innen angegebenen E-Mail-Adressen, Adressen oder sonstige Angaben fehlerhaft oder ungültig sind, ist die SPÖ Vorarlberg nicht verpflichtet, die Gewinner:innen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen.

4. Änderungsvorbehalt

Die SPÖ Vorarlberg behält sich das Recht vor, im alleinigen Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, das Gewinnspiel abzuändern, vorzeitig zu beenden und/oder die TNB in Teilen oder zur Gänze zu modifizieren. Solche Änderungen werden mit Veröffentlichung der geänderten Teilnahmebedingungen wirksam. Teilnehmer:innen, die bereits ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden per E-Mail informiert.

5. Datenschutz

Die SPÖ Vorarlberg verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen (Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) lediglich zum Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels inklusive der Übermittlung/Einlösung der Gewinne. Die SPÖ Vorarlberg stützt diese Datenverarbeitungen auf die Einwilligung der Teilnehmer:innen (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmer:innen innen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie die berechtigten Interessen der SPÖ Vorarlberg an effizienten Marketingmaßnahmen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Die Details zur Datenverarbeitung, zu den etablierten Sicherheitsvorkehrungen sowie zu den Rechten der Teilnehmer:innen als Betroffene sind abrufbar unter https://www.spoe.at/datenschutz/.

6. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss, höhere Gewalt

6.1. Die SPÖ Vorarlberg weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und die Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Die SPÖ Vorarlberg übernimmt keinerlei Haftung für das Gewinnspiel, mit Ausnahme der Bestimmung nach Punkt 5. Sollte das Gewinnspiel und/oder die Einlösung des Gewinnspiels unmöglich werden oder das Gewinnspiel aufgrund äußerer Umstände und Zwänge beendet werden, haftet die SPÖ Vorarlberg nicht. In all diesen Fällen stehen den Teilnehmer:innen gegenüber der SPÖ Vorarlberg keine Ansprüche zu.

6.2. Die Haftung von der SPÖ Vorarlberg für technisches Versagen oder jeglichen anderen Grund außerhalb ihrer Kontrolle ist ausgeschlossen.

6.3. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich hiermit, die SPÖ Vorarlberg, Geschäftspartner:innen, Kooperationspartner:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und alle anderen Dritten, von allen Verlusten, Schäden, Rechtsansprüchen und/oder Klageansprüchen schadlos zu halten, die aus der Teilnahme an diesem Gewinnspiel, beziehungsweise in Verbindung der Gewinnpreise des Gewinnspiels entstehen.

6.4. Für eine Haftung der SPÖ Vorarlberg gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nachstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. Die SPÖ Vorarlberg haftet nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen von SPÖ Vorarlberg.

6.5. Ist der Gewinn aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Brand, Krieg, Unruhen, Pandemien und daraus folgenden behördlichen Schließungen) nicht verfügbar bzw. kann von ihm nicht Gebrauch gemacht werden, so kann die SPÖ Vorarlberg den Gewinner:innen des Gewinnspiels einen anderen, alternativen Gewinn anbieten. Auf Seiten der Gewinner:innen besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatzgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Die SPÖ Vorarlberg trifft keine Haftung für Mängel oder eine allfällige Unmöglichkeit von Sachgewinnen.

7. Sonstiges

7.1. Für das Gewinnspiel sowie diese TNB gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Gewinnspiel entstehen, wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Feldkirch

7.2. Während des Gewinnspiels können Fragen, Anregungen oder Beschwerden, die das Gewinnspiel selbst oder die TNB betreffen, jederzeit schriftlich an laendle@spoe.at gerichtet werden.