

Das spezielle Fördergeschäft mit dem neuen Schlachthof wird in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Landesrates Christian Gantner „Beihilfe“ genannt. Sie gleicht in der längerfristigen Betrachtung einem bedingungslosen Bargeldgeschenk an eine privatwirtschaftliche Unternehmung. Mit der bloßen Überweisung von 3,1 Millionen Euro ohne langfristige
Sicherheiten, Kontrollmöglichkeiten, strategische Mitsprache und privatrechtliche Beteiligung verschiebt die Landesregierung nicht nur 3,1 Millionen Euro weg aus ihrem Einflussbereich, sondern nimmt sich dabei noch langfristigen Gestaltungsspielraum.
Förderungen als Einmalzahlungen haben durchaus ihre Berechtigung. Im Fall des geplanten Schlachthofs sollten die Steuerzahler:innen allerdings eine Investition erwarten, die langfristig ihre Interessen sicherstellt. An diesem Punkt ergeben sich Fragen an den Wirtschaftsreferent der Landesregierung
nach dem Förderregime für andere privatwirtschaftliche Betriebe der Landesregierung. Aus diesem Grund haben wir diese Anfrage eingereicht.