Leitende Bedienstete des Landes – von Abteilungsleiter:innen bis zur obersten Verwaltungsebene – tragen besondere Verantwortung bei der Führung, Koordination und
Stabilität in der Landesverwaltung. Diese Funktionen erfordern üblicherweise hohe Präsenz am Dienstort und unmittelbare Erreichbarkeit gegenüber den Mitarbeiter:innen. Darüber
hinaus hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass Nebentätigkeiten von Landesbediensteten mit Fingerspitzengefühl genehmigt und regelmäßig hinterfragt werden
müssen. Einerseits ist es im Sinne eines attraktiven Arbeitsplatzes wichtig, dass hochspezialisierte Fachkräfte die besten Möglichkeiten haben, ihr Fachwissen anzuwenden.
Andererseits sollten Interessenskonflikte stets vermieden und reflektiert werden. Gerade die Führerschein-Causa hat gezeigt, wie verheerend es sein kann, wenn Eigeninteressen von
Einzelnen im Vordergrund stehen.
In der Öffentlichkeit ist immer wieder zu vernehmen, dass bestimmte Spitzenbedienstete des Amtes der Vorarlberger Landesregierung regelmäßig außergewöhnliche
Pendlerbewegungen verzeichnen und Dienstorte mehrere hundert Kilometer vom Landhaus entfernt verwenden. Um herauszufinden, ob bei allen Bediensteten im Landesdienst dieselben Maßstäbe gelten, wurde diese Anfrage eingebracht.