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Anfrage zu Auswirkungen der schwarz-blauen Leistungskürzungen auf die Sustainable Development Goals

6. März 2026

6. März 2026

In der Landtagssitzung am 17. November 2021 wurde der Selbstständige Antrag, Beilage 99/2021, „Nachhaltigkeit mit mehr Wirkung – die ‚Sustainable Development Goals‘ (SDGs) als Kompass für strategische Entscheidungen“ einstimmig beschlossen. Zentraler Inhalt dieses Antrages ist es, mit den relevanten Stakeholdern aus Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu erarbeiten, wie die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sinnvoll auf Landes- und Gemeindeebene verankert werden können. Laut Antrag soll die Landesregierung nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse dem Landtag darüber berichten.

Ein halbes Jahr später, am 3. Mai 2022, wurde der Bericht dem Landtag vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass bereits 2017 das Büro für Zukunftsfragen mit der Erhebung beauftragt war, welche Relevanz die SDGs in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung haben. Mehrere Jahre später gibt es das Büro für Zukunftsfragen nicht mehr, es hieß dann Büro für freiwilliges Engagement und Bürgerbeteiligung und wurde in der Folge des schwarz-blauen Kahlschlags zur Gänze aufgelassen. Bevor das FEB aufgelassen wurde, erfolgte im Zuge des Selbstständigen Antrags, Beilage 99/2021, noch folgende Berichterstattung:

„Zentrale Erkenntnis – auch durch die Gespräche mit Stakeholdern, Vertretern der Sozialpartnerschaft sowie dem Gemeindeverband im März 2022 – ist, dass für eine greifbare Umsetzung der SDGs eine Operationalisierung stattfinden sollte. Was heißt das für Vorarlberg, welche besonderen Anforderungen gibt es und wo ist Kooperation notwendig?“

Darüber hinaus würde das FEB an einer Strategie zur Operationalisierung der SDGs für Vorarlberg arbeiten, hieß es zum Zeitpunkt der Berichterstattung. Im Arbeitsprogramm der schwarz-blauen Landesregierung ist nicht mehr viel davon übriggeblieben. Ins Regierungsprogramm geschafft hat es ein bloßes: „Die Landesregierung bekennt sich zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.“ Wie dieses Bekenntnis mit dem Zurückfahren von Leistungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut zusammengeht, bleibt fraglich. 

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