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Anfrage zu PFAS in Vorarlbergs Gewässern

15. Mai 2026

15. Mai 2026

SPÖ-Einwallner ruft Landesregierung zum Handeln auf und bringt Anfrage ein

SPÖ-Umweltsprecher Reinhold Einwallner bringt heute eine parlamentarische Anfrage zur PFAS-Belastung in Vorarlbergs Gewässern ein. Im Zentrum stehen die auffälligen Fischbefunde aus einem Bericht des Vorarlberger Umweltinstituts: 14 von 15 untersuchten Fischproben überschreiten die geltende Umweltqualitätsnorm für PFOS, einer besonders problematischen Einzelchemikalie aus der großen PFAS-Gruppe. PFAS werden auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt, weil sie in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich in Nahrungsketten anreichern können.


Besonders hohe Werte im Bodensee und Rheintalbinnenkanal

Die höchsten PFOS-Werte wurden laut Bericht bei Fischen aus dem Bodensee und dem Rheintalbinnenkanal festgestellt. Auch in anderen untersuchten Gewässern wurden PFOS-Belastungen in Fischen nachgewiesen. Für Einwallner ist das ein klares Warnsignal. „Wenn Ewigkeitschemikalien in Fischen nachweisbar sind und 14 von 15 Proben über der Umweltqualitätsnorm liegen, dann muss die Landesregierung handeln. Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben ein Recht darauf zu wissen, woher diese Belastungen kommen und was dagegen unternommen wird“, sagt Einwallner.

Konsumentenschutz braucht klare Informationen

Mit seiner Anfrage will Einwallner klären, welche Eintragsquellen bekannt sind, warum Fische aus bestimmten Gewässern besonders belastet sind und wie Konsument:innen informiert werden. Auch der Schutz sensibler Gruppen wie Kinder, Schwangere und Stillende spielt dabei eine zentrale Rolle. „Die Landesregierung muss sagen, wie die Situation genau aussieht. Wer Verantwortung trägt, muss für klare Informationen und wirksame Maßnahmen sorgen“, so Einwallner.


Landesregierung muss PFAS zur Chefsache machen

Die Anfrage des SPÖ-Umweltsprechers umfasst 23 Fragen und nimmt neben der Belastung von Fischen auch mögliche Verursacher, die hohe Belastung der Dornbirnerach, PFAS im Trinkwasser, Lebensmitteluntersuchungen, den Konsumentenschutz, internationale Abstimmungen sowie die Frage nach einem landesweiten PFAS-Aktionsplan in den Blick. Die Landesregierung muss die Anfrage innerhalb von drei Wochen beantworten.

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