im Vorarlberger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist in § 29 die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten umfassend geregelt. Insbesondere bestehen klare Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Feststellung eines Sprachförderbedarfs sowie der Teilnahme an entsprechenden Fördermaßnahmen. Sprachdefizite bei Kindern sind in der Praxis eng mit dem sozialen Hintergrund verknüpft und nicht isoliert auf „fehlende Mitwirkung“ von Eltern reduzierbar. Zahlreiche Studien zeigen, dass Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen, niedriger formaler Bildung oder eingeschränktem Zugang zu Bildungsressourcen deutlich häufiger Förderbedarf aufweisen. Das hat strukturelle Gründe: beengte Wohnverhältnisse, Bildungsferne der Eltern, geringere
zeitliche Ressourcen der Eltern oder auch fehlende niederschwellige Unterstützungsangebote. Wer hier ausschließlich auf Sanktionen gegenüber Eltern setzt, greift zu kurz und verkennt die eigentlichen Ursachen.
Sprache ist eine zentrale Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Umso wichtiger wäre es, bei Sprachdefiziten von Kindern auf wirksame Lösungen zu setzen. Stattdessen gibt es nach wie vor politische Kräfte, die dieses Thema bewusst vereinfachen und die Lebensrealität vieler Kinder und ihrer Familien ausblenden. Wer aus diesen Herausforderungen politisches Kleingeld schlagen will, betreibt keine seriöse Bildungspolitik, sondern Stimmungsmache auf dem Rücken der Betroffenen. Leidtragende sind am Ende jene Kinder, die eigentlich gezielte Unterstützung bräuchten. Anstatt ihnen zu helfen, werden sie beschämt. Wer Vorarlberg zum
chancenreichsten Lebensraum für Kinder machen möchte, setzt daher auf Unterstützung statt auf Bestrafung.
Aus sozialdemokratischer Sicht braucht es gezielte Förderung, ausreichend personelle Ausstattung in den Einrichtungen und eine aktive Unterstützung der Familien, damit Bildungserfolg nicht vom sozialen Status abhängt.