

Anfang des Jahres 2024 ist es beim Straßenbauprojekt „Stadttunnel Feldkirch“ zu einem vollkommenen Baustopp gekommen. Oder wie der zuständige Landesrat sagte: eine vorübergehende freiwillige Einstellung der Bauarbeiten. Dass die UVP-Behörde von einer Baueinstellung spricht, die an Bedingungen gebunden ist, blieb dabei unerwähnt.
Selbst wenn mittlerweile ein rechtskonformer Zustand hergestellt werden konnte, ändert dieser nichts daran, dass bei Baubeginn dingliche Rechte gefehlt haben. Die UVP-Behörde selbst hat darauf hingewiesen, dass dingliche Rechte für die Bauphase I fehlen würden bzw. gefehlt haben. Klarheit sieht anders aus und im Zweifel gilt unser Vertrauen mehr den Behörden als den Medienstatements von Landesräten.