16. Oktober 2025
16. Oktober 2025
eine Recherche der NEUE Vorarlberger Tageszeitung offenbart im Kontext von Forst- und Naturschutzrecht eine regelrechte Posse rund um einen vor wenigen Jahren gepflanzten Baumbestand in der Gemeinde Götzis.1 Im Zuge der Initiative „Jahrhundertwald“ des Lions Club Vorarlberg wollte man hier im Jahr 2021 wie in anderen Landesteilen durch die Pflanzung klimafitter Mischwälder einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz leisten. So wurde konkret im „Burgwald Ost ein halber Hektar Boden mit verschiedenen Baumarten bepflanzt. Die Setzlinge wurden vom Lions Club bezahlt und von der Landesforstabteilung bereitgestellt.
Die Gemeinde Götzis hat allerdings nicht eigens geprüft, ob für die gewählten Baumarten, an deren Pflanzung auch aktive und ehemalige Mitglieder der Landesregierung persönlich teilgenommen haben, eine Bewilligung der Landesregierung erforderlich ist. Tatsächlich ist nach der Pflanzung der Bäume ein negativer Bescheid ausgestellt worden, der vom Landesverwaltungsgericht inzwischen bestätigt wurde.
2 Das Gericht kam zum Ergebnis, dass zwei der gewählten Baumarten, konkret die Roteiche und die Schwarznuss, nicht heimisch im Sinne des Vorarlberger Naturschutzgesetzes seien und daher zu entfernen sind.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Zusammenspiel von Forst- und Naturschutzrecht auf. Der „Jahrhundertwald“-Fall zeigt exemplarisch, dass rechtliche Querschnittsmaterien in konkreten Fällen zu widersprüchlichen Interpretationen führen können und eine fehlende Abstimmung zwischen Abteilungen der Landesverwaltung nicht nur zu Verwaltungsaufwand und gerichtlichen Verfahren führt, sondern auch engagierte Umweltprojekte bremst, die vom Land selbst initiiert oder unterstützt wurden.
Eine derartige Widersprüchlichkeit des Verwaltungshandelns untergräbt das Vertrauen der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger in eine sachorientierte Umweltpolitik. Auch ist offen, welche rechtliche Auswirkung die Entscheidung des LVwG auf ähnliche im Sinne des Klimawandels angelegten Wälder hat.