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(c) Eva Rauch

Asbest in Vorarlberg: Landesregierung lässt Bevölkerung im Unklaren

18. Mai 2026

18. Mai 2026

Einwallner: „Ohne Klarheit über Altlasten gibt es keine verantwortungsvolle Sanierungsstrategie“

Die SPÖ Vorarlberg bringt eine Folgeanfrage zum Thema Asbest in Gebäuden und Infrastruktur von Land und Gemeinden ein. Hintergrund ist die Antwort der Landesregierung auf eine erste parlamentarische Anfrage, aus der hervorgeht, dass das Land keinen Überblick über Asbestvorkommen in Gebäuden und Infrastruktur des Landes hat. „Die Landesregierung bestätigt selbst, dass kein umfassender Asbest-Kataster vorliegt. Gleichzeitig geht man davon aus, dass in vielen älteren Gebäuden potenziell asbesthaltige Materialien verbaut sind. Offenbar behandeln Landeshauptmann Wallner und sein Stellvertreter Bitschi das Thema nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit. Man lässt die Bevölkerung völlig im Unklaren darüber, in welchen Kindergärten, Pflegeheimen oder Turnhallen der gefährliche Stoff noch freigesetzt werden könnte“, sagt SPÖ-Umweltsprecher Reinhold Einwallner.

Fragen zu Gebäuden, Infrastruktur und Sanierungen

Mit der Folgeanfrage will die SPÖ unter anderem klären, in welchen konkreten Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen bereits Asbestsanierungen durchgeführt wurden, wo weitere Sanierungen geplant sind und wo nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin Asbest verbaut ist. Im Fokus stehen damit öffentliche Gebäude wie etwa Schulen, Turnhallen, Verwaltungsgebäude oder andere Einrichtungen mit regelmäßigem Publikumsverkehr. Auch Asbestzementleitungen im Bereich der Wasser- und Abwasserinfrastruktur werden erneut thematisiert.

„Keine systematische Strategie erkennbar“

Kritisch sieht Einwallner vor allem, dass Asbest laut Landesregierung in erster Linie im Zuge geplanter Umbauten oder Sanierungen entfernt wird. „Wenn Sanierungen ausschließlich anlassbezogen erfolgen, stellt sich die Frage, wie groß der tatsächliche Überblick über bestehende Belastungen überhaupt ist. Auch stellt sich die Frage, wie man die unbeabsichtigte Freisetzung von Asbestfasern verhindert, wenn man vorab nicht weiß, in welchen Gebäuden Asbest konkret verbaut wurde“, so Einwallner. Die Landesregierung hat erneut drei Wochen Zeit für die Beantwortung.

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