Mit seinem Erkenntnis vom 6. Oktober 2020 hat der Verfassungsgerichtshof diejenigen Regelungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes und des Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, welche vorsahen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen einer bestimmten Anzahl von Gemeindebürger:innen auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung durchgeführt werden müssen.
Die damalige Landesstatthalterin und zuständige Legistik-Referentin der Landesregierung sah in dieser Einschätzung eine „Schwächung der direkten Demokratie“. Darüber hinaus hat das VfGH-Urteil hohe Wellen in ganz Österreich geschlagen und den Ausbau der direkten Demokratie in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt.
Die landespolitische Debatte war ebenso rege wie umfangreich. Der Vorarlberger Landtag hat auf das VfGH-Erkenntnis und die darauffolgenden Diskussionen einstimmig mit einer Entschließung reagiert. Die Landesregierung solle sich mit direktdemokratischen Elementen im Bundesverfassungsrecht befassen, prüfen, wie die Art. 117 Abs. 8 und Art. 118 Abs. 5 B-VG geändert werden müssen, damit der Landesgesetzgeber für Volksabstimmungen im eigenen Wirkungsbereich ermächtigt ist, sowie dem National- und Bundesrat eine Regierungsvorlage zuleiten. Auf diese einstimmig gefasste Entschließung folgte von Seiten der ÖVP der Appell, die Ergebnisse des Länder-Dialogs von Ministerin a. D. Karoline Edtstadler abzuwarten. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 21. Jänner 2022 wurde das Anliegen des Netzwerks „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ behandelt. Eine der anwesenden Auskunftspersonen hat drauf hingewiesen, dass der damalige Vorsitz Vorarlbergs bei der Landeshauptleutekonferenz genutzt werden könnte, um einen entsprechenden thematischen Arbeitsschwerpunkt festzulegen. Während dieser Vorschlag von Seiten der SPÖ, NEOS und FPÖ begrüßt und in weiterer Folge in einen fraktionsübergreifenden Antrag gegossen wurde, entgegnete der damalige Klubobmann der VP, dass der Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz mehrere Monate im Voraus vorbereitet und geplant werde.
Das Land Vorarlberg übernimmt ab Juli 2026 wieder den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. Nun ist es an der Zeit, das direktdemokratische Anliegen über eine Volksabstimmung über das bürgerliche Volksabstimmungsrecht rechtzeitig auf die Tagesordnung zu bringen, um der erforderlichen Vorbereitungszeit Genüge zu tun.