Durch die KöSt-Senkung, jahrzehntelanges Ausbleiben einer Anpassung der Grundsteuer, sinkende Ertragsanteile und dergleichen sind Städte und Gemeinden von der angespannten Budgetsituation besonders betroffen. Viele Gemeinden sind gar in einer derart prekären Lage, dass sie ihre Bürgerinnen und Bürger vor die Wahl stellen müssen, im Zuge von „Hand- und Zugdiensten“ unbezahlt Arbeitspflichten zu verrichten oder sich alternativ davon freizukaufen. Die Intention der Gemeinden ist klar: Mit Ablasszahlungen, eingehoben über die Hand- und Zugdienste, sollen Löcher im Budget gestopft werden.
Ein wesentlicher Beitrag zu zeitgerechten Gemeindefinanzen wäre die Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuereinnahmen sind seit den 1970er-Jahren massiv gesunken, da die Grundsteuer B seit Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurde. Die dadurch entgangenen Einnahmen fehlen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Infrastruktur, in der Gesundheitsstruktur, in Freizeitinstitutionen wie Schwimmbädern, Sportplätzen und vielem mehr.
Kurzfristig wäre eine Anhebung der Grundsteuer durch die Anhebung des Hebesatzes eine wesentliche Möglichkeit für die Städte und Gemeinden, finanziellen Spielraum zu schaffen, um in ihre Bevölkerung und die lokale Wirtschaft zu investieren. Städte und Gemeinden bilden, gestalten und erhalten den Lebensraum der Bevölkerung. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Arbeitgeber, Auftraggeber und Investor. Nur wenn ausreichend budgetäre Mittel vorhanden sind, können Gemeinden durch Auftragsvergaben in die lokale Wirtschaft sowie in eine lebenswerte Region investieren.