Jährlich verhandeln der Versicherungsverband Österreich (VVO) und die Krankenanstaltenverbände der Länder, wie viel private Krankenversicherungen für Sonderklasseleistungen in den öffentlichen Spitälern zahlen müssen – also Zimmerzuschläge, Chefarzthonorare, OP-Pauschalen und Abrechnungsregeln. Diese Vereinbarungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung der Krankenhäuser, auf die Einkünfte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie auf die Kostenentwicklung im Bereich der Privatversicherungen. Gleichzeitig ist für die Bevölkerung vielfach intransparent, wie diese Tarife zustande kommen. Auch ist nicht klar, nach welchen Kriterien sie festgelegt werden und ob sie die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Spitälern abbilden. Gerade angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich ist es nicht unerheblich, ob die Ergebnisse der diesbezüglichen Verhandlungen im Sinne des Allgemeinwohls ausfallen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach der finanziellen Steuerung, den Einflussmöglichkeiten des Landes sowie nach der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.