4. März 2026
4. März 2026
Leiter: „Direkte Demokratie darf nicht an veralteten Regularien scheitern – Unterschriften für Volksbegehren müssen auch digital möglich sein“
Mit deutlicher Kritik reagiert SPÖ-Klubobmann Mario Leiter auf den jüngsten Bericht des ORF Vorarlberg zum im April startenden Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation in Dornbirn: „In einer Zeit, in der die Vorarlberger Landesregierung unermüdlich die Digitalisierung im Land vorantreiben will, ist es für mich unverständlich, wenn gerade bei einem so zentralen demokratischen Instrument wie dem Volksbegehren analoge Hürden aufrechterhalten werden.“
Gerade in Hinblick auf direkte Demokratie brauche es niederschwellige, zeitgemäße und digitale Beteiligungsmöglichkeiten, so der SPÖ-Klubobmann. „Wenn Menschen ein politisches Anliegen nur auf Papier und vor Ort in den Gemeindestuben unterstützen können, ist das eine unnötige Erschwernis“, betont Leiter. Es könne nicht sein, dass Menschen wegen einer nicht zeitgemäßen gesetzlichen Vorgabe daran gehindert werden, ein Volksbegehren einfach und unkompliziert zu unterschreiben, so der SPÖ-Klubobmann: „Bei Volksbegehren auf Bundesebene ist das ja auch kein Thema.“ Die derzeitige Gesetzeslage in Vorarlberg müsse daher dringend geändert werden, im Sinne der Digitalisierung und auch der direkten Demokratie, so Mario Leiter.
Die SPÖ fordert daher in einem heute eingebrachten Antrag, dass das Landesvolksabstimmungsgesetzes dahingehend geändert wird. „Es muss in Zukunft in Vorarlberg möglich sein, ein Volksbegehren auch digital zu unterzeichnen“, so Leiter abschließend.