So ermöglichen wir allen in Vorarlberg eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
Unser Land hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, welche besagt, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Um dies zu erreichen, ist die Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmer:innen erforderlich.
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten und tagesstrukturellen Einrichtungen, wo sie wichtige Güter des täglichen Bedarfs herstellen. Leider bekommen sie oft nur ein Taschengeld statt eines fairen Lohns, haben keinen Betriebsrat und sind nicht pensionsversichert.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderung. Österreich und damit auch Vorarlberg haben hier Aufholbedarf. Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in sogenannten Tagesstrukturen, oft in Werkstätten mit einfachen Tätigkeiten.
Da diese Tagesstrukturen nicht als reguläre Arbeitsverhältnisse anerkannt werden, erhalten die Beschäftigten kein angemessenes Gehalt, sondern nur Taschengeld. Dies führt dazu, dass sie keine eigenen Pensions- und Krankenversicherungsansprüche haben und ihr Leben lang von der Familie oder Institutionen abhängig sind, was sie in ständiger Armutsgefahr hält.
Ein Beispiel für eine positive Entwicklung ist eine Werkstätte in Salzburg, die ihre Beschäftigten nach dem Metaller-Kollektivvertrag bezahlt. Das zeigt, dass es auch anders gehen kann. Wir werden auch Betriebe in Vorarlberg davon überzeugen, diesem Beispiel zu folgen.