Kultur

Die Teilhabe an Kultur ist ein Menschenrecht

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird der Mensch als soziales, kulturelles Wesen beschrieben. Demgemäß wird das Recht eines jeden Menschen auf Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben als Menschenrecht anerkannt. Kunst und Kultur fördern die Freiheit und helfen uns, die Welt zu verstehen. Eine offene und vielfältige Kulturpolitik ist wichtig, um gesellschaftlichen Fortschritt und Emanzipation zu unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass Kultur nicht nur auf die „Hochkultur“ beschränkt bleibt, sondern allen zugänglich ist.

Denn wir sind überzeugt: Kulturelle Bildung ist ein Grundrecht und ein zentraler Bestandteil sozialer Gerechtigkeit. Jeder Mensch soll am kulturellen Leben teilhaben können, unabhängig von Herkunft oder sozialer Stellung. Deshalb wollen wir, dass kulturelle Angebote, die für alle kostenfrei zugänglich sind, stark ausgebaut und fest verankert werden.

Gleichzeitig fördern wir künstlerisches Schaffen und den kritischen Umgang mit Kultur. Öffentliche Kulturfinanzierung ist für uns essenziell, um verlässliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige und innovative Kunst zu schaffen. Wir achten besonders auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Frauen, die in der Kunst oft benachteiligt sind. Zeitgenössische und experimentelle Kunst sowie junge Künstler:innen sollen gezielt unterstützt werden.

Soziale Absicherung für Kunst- und Kulturschaffende ist uns ein Anliegen. Viele arbeiten unter prekären Bedingungen und fallen oft aus den sozialen Sicherungssystemen heraus. Wir setzen uns dafür ein, dass ihre Arbeit fair bezahlt wird und die sozialen Rahmenbedingungen verbessert werden.

Das wollen wir konkret: