Wie nun bekannt wurde empfiehlt die Generalprokuratur dem Obersten Gerichtshof, die Nichtigkeitsbeschwerde des Bludenzer Bürgermeisters Simon Tschann im noch laufenden Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch zurückzuweisen und den Schuldspruch gegen ihn zu bestätigen. SPÖ-Stadtparteiobmann und Nationalratsabgeordneter Antonio Della Rossa sagt dazu: „Ich halte es für politisch nicht vertretbar, einen wegen Amtsmissbrauchs rechtskräftig verurteilten Amtsträger weiterhin als Bürgermeister im Amt zu halten. Das würde nicht nur das Vertrauen in die Bludenzer Stadtführung belasten, sondern auch die Arbeit des Bürgermeisters selbst erheblich beeinflussen.“
Schuldspruch schwebt wie Damoklesschwert über Tschann
Della Rossa betont, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. „Es geht nicht um eine Vorverurteilung, der Rechtsweg ist noch nicht abgeschlossen. Da sich ein Schuldspruch aber zunehmend abzeichnet, sollten sich die politisch Verantwortlichen schon jetzt damit auseinandersetzen, wie sie damit umgehen“, so der SPÖ-Stadtparteiobmann. Ein Bürgermeister sei nicht irgendein Mandatar, sondern in vielen Bereichen die oberste Behörde der Stadt, gibt Della Rossa zu bedenken: „Wenn bei jeder behördlichen Entscheidung, die getroffen werden muss, eine Verurteilung wie ein Damoklesschwert über Tschann schwebt, bedeutet das enormen persönlichen und politischen Druck. Das kann eine Stadtführung lähmen.“
Della Rossa fordert klare Position von ÖVP
Für Bludenz brauche es auf jeden Fall rasch eine klare politische Position, fordert Della Rossa. „Es geht hier nicht um parteipolitische Spielchen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Stadtführung und die Handlungsfähigkeit der Stadt. Die ÖVP sollte sich darüber Gedanken machen, ob es Sinn macht, einen rechtskräftig verurteilen Bürgermeister weiterhin im Amt zu belassen“, so der SPÖ-Stadtparteiobmann abschließend.