Die SPÖ sieht sich durch die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in ihrer Kritik an der sogenannten „fiktiven Archivierung“ bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass es im Archivgesetz keine Rechtsgrundlage für eine „Übernahmefiktion“ gibt. „Das ist eine peinliche Niederlage für die Landesregierung. Wallner wollte der Öffentlichkeit erklären, dass Unterlagen, die nicht im Archiv liegen, rechtlich trotzdem so behandelt werden, als würden sie dort liegen. Diese an den Haaren herbeigezogene Konstruktion ist gescheitert“, sagt SPÖ-Klubobmann Mario Leiter. Die Landesregierung müsse ihre Verzögerungstaktik beenden und die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz behandeln, ohne Wenn und Aber.
Gericht bestätigt zentrale SPÖ Kritik
Die SPÖ hatte diese Rechtskonstruktion bereits im Jänner und Februar mit zwei parlamentarischen Anfragen hinterfragt. Eine externe rechtliche Expertise hielt sie nicht für erforderlich. „Die Landesregierung konnte unsere Frage nach der konkreten gesetzlichen Grundlage nicht beantworten. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht die Antwort gegeben: Diese fiktive Archivierung gibt das Gesetz nicht her“, so Leiter. „Wallner wurde von seiner eigenen Rechtskonstruktion eingeholt.“
ÖVP und FPÖ haben Warnungen ignoriert
Zusätzlich brachten SPÖ, NEOS und Grüne einen gemeinsamen Landtagsantrag ein. Darin wurde gefordert, dass Unterlagen entweder tatsächlich in das Landesarchiv übernommen werden oder bis zur Übernahme eindeutig dem Informationsfreiheitsrecht unterliegen. Außerdem sollte ein rechtskonformes digitales Archivsystem mit klaren Zuständigkeiten und nachvollziehbaren Archivierungszeitpunkten eingeführt werden. „Die Opposition hat Schwarz-Blau den Ausweg aus dieser Posse auf dem Silbertablett serviert. Wir wollten klare Regeln, echte Archivierung und Informationsfreiheit statt juristischer Fiktionen. ÖVP und FPÖ haben diesen Antrag abgelehnt. Heute sieht man, wie falsch diese Entscheidung war“, sagt SPÖ-Kontrollsprecher Reinhold Einwallner, der den Antrag damals mit Abgeordneten der Opposition eingebracht hat.
Wallner und Bitschi müssen Akten-Versteckspiel endlich beenden
Die Landesregierung muss die Angelegenheit nun nach dem Informationsfreiheitsgesetz neu beurteilen. Wallner und Bitschi dürfen jetzt nicht jetzt nicht nach dem nächsten Vorwand für das Versteckspiel mit brisanten Akten suchen, so die SPÖ. „Transparenz ist kein Gnadenakt der Regierung, sondern ein demokratisches Recht“, betonen Leiter und Einwallner abschließend.