Die Antwort von Landesrätin Barbara Schöbi-Fink auf eine SPÖ-Anfrage zu Strafzahlungen in der Kinderbetreuung zeigt für SPÖ-Bildungssprecherin Manuela Auer ein klares Problem: Das Land hält pauschale Strafzahlungen bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspätetem Abholen selbst für zivilrechtlich bedenklich, erklärt sich bei der Vertragsgestaltung aber im Wesentlichen für nicht zuständig. „Das ist zu wenig. Wenn das Land solche Klauseln für bedenklich hält, dann muss sich die zuständige Landesrätin klar hinter die Eltern stellen und nicht auf die Gemeinden verweisen“, sagt Auer. Worum es geht: Die Gemeinde Langen versucht, Eltern Strafzahlungen oder Verwaltungspauschalen zu verrechnen, wenn angemeldete Kinder nicht erscheinen oder zu spät abgeholt werden. Begründet wird das mit Planungssicherheit, Personalkosten und Dienstplänen, tatsächlich entstehen dadurch aber rechtlich bedenkliche Zusatzhürden für berufstätige Eltern. Dieses Beispiel darf nicht Schule machen, warnt Auer.
Das Kleingedruckte darf nicht den Versorgungsauftrag durchlöchern
Für Auer ist entscheidend, dass der gesetzliche Versorgungsauftrag nicht vom Kleingedruckten eines Betreuungsvertrags abhängen darf. „Kein Kind darf schlechter gestellt werden, nur weil Eltern eine fragwürdige Aufwandspauschale nicht akzeptieren. Kinderbetreuung ist öffentliche Daseinsvorsorge und kein privater Vertragsdschungel“, so Auer. Dass sich die Gemeinde Langen mit dem Land inzwischen laut Medienberichten darauf „geeinigt“ habe, dass die Strafzahlungen nichts mit dem geltenden Gesetz zu tun haben und das Land sich dadurch aus der Affäre zieht, ist für die Sozialdemokratin skandalös: „So einfach kann es sich das Land nicht machen. Die Gemeinden haben per Gesetz einen Versorgungsauftrag. Den dürfen sie durch eine Strafzettelpolitik nicht willkürlich durchlöchern. Wo bleibt hier der Aufschrei der zuständigen Landesrätin?“
Eltern brauchen Rückendeckung des Landes
Gerade berufstätige Eltern seien auf verlässliche, erreichbare und alltagstaugliche Betreuung angewiesen. „Der Hinweis auf fehlende Zuständigkeiten ist für Eltern wertlos. Das Land muss den Gemeinden klar sagen: Der Betreuungsplatz ist zu garantieren, ohne Wenn und Aber. Wer rechtlich bedenkliche Strafzahlungen erkennt, darf den Eltern nicht zumuten, sich allein dagegen wehren zu müssen“, sagt Auer. Sie fordert ein sofortiges Ende der Strafzahlungen, die etwa die Gemeinde Langen einhebt.