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Bregenz am 11.3.2026 Vorarlberger Landtagssitzung

Volksanwaltsausschuss ist sich einig: Ausschussvorsitzender Einwallner gratuliert Klaus Feurstein zur einstimmigen Empfehlung für die Wiederbestellung als Landesvolksanwalt

04.11.2026

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Im Rahmen des Volksanwaltsausschusses des Vorarlberger Landtags fand heute das Hearing zur Neubesetzung für die Funktion des Landesvolksanwalts in der kommenden Amtsperiode statt. Eine Kandidatin und ein Kandidat stellten sich dabei den Fragen der Mitglieder des Ausschusses. Die Ausschussmitglieder einigten sich daraufhin einstimmig, dem Landtag die Wiederbestellung des bisherigen Landesvolksanwalts Klaus Feurstein für weitere sechs Jahre zu empfehlen.

Vertrauen und Ansehen über Parteigrenzen hinaus

Reinhold Einwallner, SPÖ-Landtagsabgeordneter und Obmann des Volksanwaltsausschusses, gratuliert Feurstein zur voraussichtlichen Wiederbestellung: „Der Landesvolksanwalt hat die Aufgabe, Partei für jene Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen, die von einer Landes- oder Gemeindebehörde ungleich behandelt werden. Klaus Feurstein hat in den letzten sechs Jahren gezeigt, dass er diese Aufgabe mit viel Engagement erfüllt. Nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch über alle Parteigrenzen hinweg genießt die Institution des Landesvolksanwaltes deshalb großes Vertrauen und Ansehen. Die heutige Wiederwahl bestätigt das eindrucksvoll.“

Wiederbestellung auch starkes Signal für Institution selbst

Die im Gremium einstimmig getroffene Entscheidung sei daher auch ein starkes Signal für die Bedeutung der Institution selbst, betont Einwallner: „Der Landesvolksanwalt ist nicht nur eine unverzichtbare Anlaufstelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch eine zentrale Kontrollinstanz im Land. Ich wünsche Klaus Feurstein für seine weitere Arbeit alles Gute und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“

Die Wiederbestellung des Landesvolksanwalts wird damit voraussichtlich in der kommenden Landtagssitzung am 18. November erfolgen. Benötigt wird dafür eine Dreiviertelmehrheit der Abgeordneten. Die Amtsperiode des Landesvolksanwalts beträgt dann weitere sechs Jahre, eine weitere Wiederwahl ist danach nicht mehr möglich.

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