Anfrage über Dienstreisen von Regierungsmitgliedern
17. Oktober 2025
WeiterlesenAnfragen zählen zu den zentralen Kontrollinstrumenten der Landtagsarbeit. Anfragen benötigen lediglich die Unterschrift einer einzelnen Abgeordneten und sind binnen drei Wochen vom zuständigen Regierungsmitglied zu beantworten. In der darauffolgenden Landtagssitzung gelangen die beantworteten Anfragen zur Debatte, meist kurz vor Ende der Sitzung. Darüber hinaus werden von den Landtagsfraktionen nach einer festgelegten Reihenfolge zwei bis vier Anfragen „dringlich namhaft“ gemacht. Diese dringlich namhaft gemachten Anfragen werden relativ am Anfang der Landtagssitzungen behandelt und erhalten somit besondere Aufmerksamkeit.
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