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Elternbeiträge für Dreijährige in gemeinnützig geführten Kleinkindgruppen weiterhin fördern

15. Dezember 2025

15. Dezember 2025

Durch die Streichung der Förderung von Elternbeiträgen für Dreijährige in gemeinnützigen („privaten“) Einrichtungen – der sogenannten „Harmonisierung“ – droht in Vorarlberg ein Rückschritt in der Kinderbetreuung. Betroffen sind davon nicht nur die Familien, sondern auch die Pädagog:innen und die gemeinnützigen Träger, die seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungslandschaft leisten.

Familien in privaten Einrichtungen müssen aufgrund der Streichung der Förderung mit Mehrkosten von etwa 250 Euro im Monat und damit tausenden Euro im Jahr rechnen. Viele Familien können sich das schlicht nicht leisten. Die Folge ist, dass der Druck auf die öffentlichen Einrichtungen steigt, da dort für die Familien geringere Kosten anfallen. Allerdings verfügen viele Gemeinden nicht über die nötigen Kapazitäten, um den Wegfall privater Einrichtungen zu kompensieren. Die finanziell angespannte Situation der Vorarlberger Gemeinden lässt keinen schnellen Ausbau im Bereich der öffentlichen elementarpädagogischen Kinderbildung und -betreuung zu.

Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Situation der Pädagog:innen grundsätzlich schon sehr angespannt ist. Eine Befragung der Arbeiterkammer Vorarlberg hat gezeigt, dass ein erheblicher Anteil der Pädagog:innen darüber nachdenkt, den Beruf ganz aufzugeben. Größere Gruppengrößen, wie sie bei einem Wegfall von privaten Kindereinrichtungen drohen, sind dabei nicht förderlich.

Auch aus Sicht der Eltern ist klar: Es braucht weiterhin ein vielfältiges elementarpädagogisches Bildungs- und Betreuungsangebot und vor allem eines: die Freiheit, sich entscheiden zu können. Nicht jedes Kind ist mit drei Jahren bereit für den Kindergarten. Kinder sind verschieden, Familien sind verschieden, deshalb sind auch verschiedene Betreuungsformen richtig. Leistbare Tarife für Familien, eine gesicherte Finanzierung für die Einrichtungen und faire Rahmenbedingungen für das Personal sind dafür wesentlich. Zudem geht es um die individuellen Bedürfnisse der Kinder: Während das eine Kind im Waldkindergarten perfekt aufgehoben ist, ist ein anderes Kind in einer öffentlichen Einrichtung besser aufgehoben.

Eines steht fest: Die öffentlichen Einrichtungen verfügen derzeit nicht über ausreichend Kapazität, den gesamten Bedarf abzudecken. Deshalb braucht es das geförderte Angebot der gemeinnützigen Träger. Nur so kann Qualität, Vielfalt und Chancengleichheit gesichert werden.

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