

Es geht um die Sicherheit und das Steuergeld der Menschen, die in Vorarlberg
leben. Die mehreren hundert Brücken erfüllen einen unverzichtbaren Dienst am wirtschaftlichen und sozialen Leben und stehen in Sachen Relevanz konträr zu dem von der Landesregierung drei Monate nach Erscheinen des ersten RH-Berichts eingeräumten Investitionsstaus. Der Bericht des Rechnungshofs über den Zustand der Brücken Anfang 2022 hätte die Funktion haben können, der
Landesregierung sowie den Regierungsfraktionen die notwendige Ernsthaftigkeit nahezulegen. Doch die Tatsache, dass das selbst gesteckte, unverbindliche Erhaltungsziel, „Brücken in der Zustandsklasse 4 (schlecht) sind laufend zu sanieren, um einen Investitionsstau zu vermeiden, zumindest darf sich der Anteil der Brücken in der Zustandsklasse 4 nicht weiter erhöhen.“ noch immer aufrecht zu sein scheint, sowie, dass es ein mündliches Einvernehmen zwischen dem damals zuständigen Landesrat und der Abteilung Straßenbau gäbe, „dass Einschränkungen der Benutzbarkeit der Brücken zu vermeiden seien“ deuten darauf hin, dass die Empfehlungen des Rechnungshof keine erkennbare Wirkung beim Brückenerhalter erzielt haben.