

20. Juni 2025
20. Juni 2025
Die mit 1. Juli geltenden Änderungen bei der Wohnbauförderung und bei den Sanierungsmaßnahmen verschlechtern die Situation vieler Menschen in Vorarlberg
erheblich. Statt angesichts steigender Baukosten und hoher Grundstückspreise entlastend zu wirken, erschwert die Landesregierung nun den Zugang zu Wohnraum im Eigentum
zusätzlich. Die Kürzung der maximalen Förderung für den Neubau von 150.000 auf 100.000 Euro sowie die Erhöhung des Zinssatzes von 0,25 auf 1 Prozent stellen eine massive
Belastung insbesondere für junge Familien dar. Sie konterkarieren die positiven Effekte der abgeschafften KIM-Verordnung und zerstören damit vielen den Traum vom Eigenheim
endgültig.
Noch unverständlicher ist die Änderung im Bereich der Sanierung: Der bisherige Einmalzuschuss von bis zu 30.000 Euro wird durch rückzahlungspflichtige Darlehen ersetzt.
Gerade ältere Menschen, die häufig Sanierungsmaßnahmen durchführen, sind davon besonders betroffen, da sie sich oft nicht mehr verschulden wollen oder können. Diese
Maßnahme trifft auch jene, die aus ökologischen Gründen Altbestand erhalten und energetisch sanieren möchten, und widerspricht somit sowohl sozialen als auch
klimapolitischen Zielsetzungen. Der gemeinnützige Wohnbau bleibt zwar auf dem bisherigen Niveau, doch reicht dies angesichts eines prognostizierten Bedarfs von mindestens 11.000 neuen Wohnungen in den kommenden Jahren bei weitem nicht aus. Ohne echte Investitionen in Sanierung und Neubau droht eine weitere Zuspitzung der Wohnungsnot in Vorarlberg.
Die Kürzungen der Wohnbauförderung führen nicht nur für private Haushalte, sondern auch für die Bauwirtschaft zu erheblichen Problemen. Die Förderungen haben in der
Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, Investitionen abzusichern und Unsicherheiten am Markt abzufedern. Gerade in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage sorgt die
Reduktion der Fördermittel für zusätzliche Zurückhaltung bei Bauvorhaben. Besonders schwer wiegt, dass die Änderungen mitten im Jahr und ohne ausreichende Vorlaufzeit in
Kraft treten. Diese fehlende Planbarkeit erschwert es Bauunternehmen, Aufträge verlässlich abzuwickeln, und schwächt die ohnehin angeschlagene Baukonjunktur weiter.