Im aktuellen Zwischenbericht des Landesvolksanwalts wird ein schwerwiegender Fall von Diskriminierung in einem Vorarlberger Landeskrankenhaus beschrieben: Drei Ärztinnen wurden bei der Gehaltseinstufung schlechter behandelt als männliche Kollegen – nur, weil sie Frauen sind. Der Landesvolksanwalt stellte als Antidiskriminierungsstelle eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest. „Diese Lohndiskriminierung gehört auf allen Ebenen abgestellt. Das Land hat als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung“, sagt SPÖ-Arbeitnehmersprecherin Manuela Auer, die in dieser Causa eine umfassende Anfrage an die Landesregierung richtet.
Für volle Transparenz
In ihrer Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Martina Rüscher verlangt Auer Auskunft darüber, wie viele Fälle von Diskriminierung im Landesdienst oder in Betrieben im Landeseigentum in den letzten Jahren dokumentiert wurden. Auch fragt sie, welche Beschwerdemöglichkeiten Betroffene haben, wie mit Hinweisen umgegangen wird und ob Gehalts- und Karrieresysteme aktiv auf Benachteiligungen überprüft werden. „Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, muss sich auf faire Behandlung verlassen können. Ohne Wenn und Aber. Das gilt für Ärztinnen genauso wie für alle anderen Beschäftigten des Landes. Gerade ein öffentlicher Arbeitgeber muss Diskriminierung aktiv verhindern und darf nicht erst reagieren, wenn Betroffene selbst den Mut aufbringen, sich zu wehren“, so Auer.
Für faire Bezahlung
Auer betont, dass derartige Vorkommnisse auch eine schwere Belastung für das gesamte Land sind, weil sie den Ärztemangel an den Krankenhäusern verstärken könnten. „Wer Personal halten und dazugewinnen will, muss faire Bezahlung garantieren und einen glaubwürdigen Umgang mit Diskriminierung sicherstellen. Ansonsten wird der Fachkräftemangel in unseren Krankenhäusern durch solche Zustände noch weiter verschärft. Das kann sich Vorarlberg schlichtweg nicht leisten“, betont Auer.
Lohntransparenz schützt Beschäftigte
Auer verweist in diesem Zusammenhang auch auf die jüngste Kritik von Landeshauptmann Wallner an der EU-Lohntransparenz-Richtlinie. „Dieser Fall ist ein klarer Beweis dafür, dass der Landeshauptmann völlig falsch liegt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bleibt eine leere Überschrift, wenn Beschäftigte gar nicht erkennen können, ob sie fair bezahlt werden. Wer Transparenz als Bürokratie abtut, verkennt die Realität jener Frauen, die sich ihre Gleichbehandlung erst mühsam erkämpfen müssen. Gerade das Land Vorarlberg sollte bei Lohntransparenz vorangehen, statt sie schlechtzureden“, sagt Auer.