Der Verfassungsgerichtshof bestätigt mit seiner nun veröffentlichen Entscheidung das, was die SPÖ im Land bereits kritisiert hat: Postings für Regierungsmitgliedern auf deren Social-Media-Kanälen dürfen künftig nicht mehr durch Bedienstete erstellt werden. SPÖ-Klubobmann Mario Leiter sagt dazu: „Wir haben die Regelung auf Landesebene von Anfang an abgelehnt. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes sehen wir unsere Kritik nun voll bestätigt.“
Keine Selbstdarstellung auf Kosten der Steuerzahler:innen
Aus Sicht von SPÖ-Klubobmann handelt es sich bei der Social-Media-Arbeit durch Landesbedienstete um eine versteckte Parteienfinanzierung für ÖVP und FPÖ. „Diese Praxis muss ein Ende haben. Steuergeld darf nicht für die Selbstdarstellung von Politikerinnen und Politikern auf den sozialen Plattformen verwendet werden“, so Leiter.
Bisherige Regelung im Land ist verfassungswidrig
Der SPÖ-Klubobmann fordert von der Landesregierung darum, die Regelung unverzüglich zu überarbeiten und verfassungskonform zu gestalten. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs liegt nun auf dem Tisch. Die bisher gängige Praxis im Land ist damit verfassungswidrig und gehört nicht nur schnellstmöglich repariert, sondern muss in dieser Form zwischenzeitlich auch eingestellt werden“, so der SPÖ-Klubobmann abschließend.